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Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt der Zustimmung des Bundesrates. Das bedeutet, dass sie nicht ohne oder gegen den Willen des Bundesrates zu Stande kommen können. Er hat das Recht, gegen ein Gesetz Einspruch einzulegen,Der Bundesrat hat auch selbst das Recht der Gesetzesinitiative. In jedem Fall erfordern Verfassungsänderungen die Zustimmung des Bundesrates mit zwei Dritteln dessen Stimmen. Den Ausschüssen des Bundesrates können andere Mitglieder oder Beauftragte der Regierungen der Länder angehören. Die der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen Der Bundesrat wählt eine Hälfte der Richter des Er hat auch das Recht, seine Vertreter in den Gemeinsamen Ausschuss zu entsenden. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus des Bundesrates. Jedes Land vertritt ein Mitglied des Bundesrates. Diese Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden.
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